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Warum die neue EU-Funkanlagenrichtlinie (RED) für Sie wichtig ist
Die Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU ist eine europäische Rechtsvorschrift, die gewährleisten soll, dass alle funkfähigen Geräte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, die grundlegenden Anforderungen in Bezug auf Sicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit und Funkfrequenznutzung erfüllen. Es gibt jedoch ein neues Signal aus der Europäischen Union, auf das Sie achten sollten. Am 1. August 2025 tritt die aktualisierte Funkanlagenrichtlinie (RED) offiziell in Kraft, mit der wesentliche neue Cybersicherheitsanforderungen für in der EU verkaufte drahtlose Geräte eingeführt werden. Die Funkanlagenrichtlinie deckt zwar ein breites Spektrum elektronischer Geräte ab, ist aber für unsere Branche im Rahmen der Zutrittskontrolle von besonderer Bedeutung.
Die Funkanlagenrichtlinie ist ein wichtiger Schritt der EU zur Verbesserung der Verbrauchersicherheit, des Datenschutzes und der Netzstabilität. Alle Hersteller, Installateure und Endnutzer müssen sich danach richten.
Warum? Bei RED geht es nicht nur um die Einhaltung von Hardwarevorschriften. Es geht darum, Ihre Sicherheit zukunftssicher zu machen.
Verbesserung des Bewusstseins für Cybersicherheit mithilfe der Funkanlagenrichtlinie
Die aktualisierte Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU ist mehr als eine Aktualisierung der Vorschriften – sie ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Bewusstseins für Cybersicherheit in der gesamten Branche. Mit der Durchsetzung strengerer Regeln für die Art und Weise, wie drahtlose Geräte Daten übertragen, verarbeiten und speichern, trägt die Richtlinie dazu bei, dass die Cybersicherheit nicht länger ein nachträglicher Gedanke, sondern eine eingebaute Priorität ist. Jedes Produkt mit Funkfunktionen – einschließlich Bluetooth, RFID, Wi-Fi, LTE oder NFC – wird in Zukunft nachweisen müssen, dass es von Haus aus sicher ist.
Die Funktion der Funkanlagenrichtlinie bei der Daten- und Netzsicherheit
Die aktualisierte Funkanlagenrichtlinie legt großen Wert auf Daten- und Netzsicherheit, insbesondere bei angeschlossenen Geräten wie Gegensprechanlagen und Zutrittssystemen. Für unsere Branche hat dies präzise, durchsetzbare Anforderungen zur Folge, wie zum Beispiel:
- Widerstandsfähigkeit gegen Manipulationen, böswillige Eingriffe und Brute-Force-Angriffe,
- sichere Software-Updates mit Integritäts- und Authentizitätsprüfungen,
- sichere Speicherung sensibler Daten bei gleichzeitiger Gewährleistung von Vertraulichkeit und angemessener Zutrittskontrolle,
- Kommunikation mit sicheren Protokollen wie HTTPS, SIPS und SRTP,
- verwendete kryptografische Methoden entsprechen den bewährten Verfahren der Branche.
Die Frist für die Einhaltung der Vorschriften rückt näher – und die Strafen für diejenigen, die sie nicht einhalten, könnten schwerwiegend sein. Nonkonforme Produkte können gänzlich von den EU- und EFTA-Märkten genommen werden, was für die betroffenen Unternehmen schwerwiegende rechtliche, finanzielle und rufschädigende Folgen haben kann.
Wie sich die Funkanlagenrichtlinie auf die Zutrittskontrollbranche auswirkt
2N wird RED-y
Wir von 2N begrüßen die neue Richtlinie als einen logischen und notwendigen Schritt nach vorn. Wir unterstützen voll und ganz den Grundsatz, der dahinter steht: Technologie sollte die Menschen befähigen, ohne ihre Sicherheit oder Privatsphäre zu gefährden. Deshalb ergreifen wir bereits jetzt proaktive Maßnahmen, um sicherzustellen, dass alle künftigen 2N Produkte vollständig RED-konform sind – mit besonderem Augenmerk auf resiliente Cybersicherheit und sichere Konnektivität.
Von verschlüsselter Kommunikation über sichere Authentifizierungsmethoden bis hin zur Speicherung: 2N-Geräte sind auf Cybersicherheit ausgelegt. Tatsächlich sind in unseren internen Prozessen – unter Nutzung bewährter Praktiken aus dem Axis Security Development Model – bereits viele der jetzt von RED vorgeschriebenen Grundsätze integriert. Das heißt, dass unsere Kunden, Partner und sogar Mitbewerber 2N als Maßstab dafür ansehen können, wie die Einhaltung von Vorschriften aussehen sollte.
Wenn Sie sich für 2N entscheiden, entscheiden Sie sich nicht nur für die Einhaltung von Vorschriften, sondern auch für zukunftsweisende Technologien und Produkte.
Eine Richtlinie, die alle schützt
Die aktualisierte Funkanlagenrichtlinie ist ein mutiger Schritt in Richtung einer sichereren digitalen Umgebung. Damit soll gewährleistet werden, dass alle angeschlossenen Geräte einschließlich Zutrittskontrollsysteme nicht zum schwachen Glied in der Cybersicherheitskette werden.
Ob Sie nun langjähriger 2N-Kunde, Systemintegrator oder Projektplaner sind, der an neuen Lösungen arbeitet, unser Rat ist derselbe: Warten Sie nicht, bis Sie RED-ready sind. Überprüfen Sie Ihre Geräte, schätzen Sie Ihr Risiko ein und wählen Sie Partner, die Sicherheit genauso ernst nehmen wie Sie selbst.Sprechen Sie hier mit unserem Project Consultant Presales Team – es hilft Ihnen gerne dabei, die sicherste Lösung für Ihre Anforderungen zu finden. Weitere Expertenratschläge finden Sie auf unserer Seite zum Thema Cybersicherheit oder Sie können auch in unserem kostenlosen E-Book mehr über Cybersicherheit erfahren.
Bewährt, getestet, zukunftssicher
Wir von 2N wollen Ihr zuverlässiger Partner sein, der in der sich ständig verändernden Welt der Vorschriften und Normen an Ihrer Seite steht.
Mit der neuen Funkanlagenrichtlinie am Horizont sind wir der Zeit voraus und beobachten genau, wie sie sich auf die Zutrittskontrolltechnologien auswirkt. Wir arbeiten nicht nur aktiv an der vollständigen Einhaltung der Vorschriften, wir begleiten und unterstützen unsere Partner auch bei jedem Schritt.
Benötigen Sie weitere Informationen oder Unterstützung bei der Umstellung auf RED-konforme Geräte?
Unsere Experten sind für Sie da.
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